Sonderzahlungen (13./14. Gehalt)

Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. und 14. Gehalt) werden in Österreich über das Jahressechstel begünstigt besteuert. Die Berechnung hier ist vereinfacht und kennzeichnet die Annahme klar als solche.

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld — der Bruttobetrag der Auszahlung

Bundesweite Sätze, Stand 2026: ein Richtwert, keine amtliche Berechnung.

Netto-Sonderzahlung

Netto-Sonderzahlung: 2.732,70
  • Netto (auf die Hand)2.732,7078%
  • Sozialversicherung (Arbeitnehmer)632,4518%
  • Steuer auf Sonderzahlung134,854%
Sonderzahlung (13./14.)
3.500,00 €

Vereinfachte Berechnung: Ohne unterjährige Angaben wird der begünstigte Satz (Jahressechstel) näherungsweise auf diese Auszahlung allein angewendet. Bei unregelmäßigem Jahresverlauf kann das Ergebnis abweichen.

Zwei Sonderzahlungen im Jahr — und warum sie begünstigt sindsonstige Bezüge

Wer in Österreich angestellt ist, bekommt in aller Regel nicht zwölf, sondern vierzehn Gehälter im Jahr: den laufenden Monatslohn und dazu zwei Sonderzahlungen — das Urlaubsgeld (das 13. Gehalt, meist vor dem Sommerurlaub) und das Weihnachtsgeld (das 14. Gehalt, meist im November oder Dezember). Ob und in welcher Höhe sie zustehen, legt der jeweilige Kollektivvertrag oder der Arbeitsvertrag fest — nicht dieser Rechner.

Steuerlich sind diese beiden Zahlungen keine gewöhnlichen Löhne, sondern «sonstige Bezüge». Genau deshalb werden sie nicht nach dem progressiven Lohnsteuertarif besteuert, dem der laufende Bezug unterliegt, sondern — bis zu einer jährlichen Grenze — über eine eigene, deutlich flachere Bändertabelle. Diese Grenze heißt Jahressechstel, und sie ist der Kern der österreichischen Sonderzahlungs-Logik.

Was das Jahressechstel ist

Das Jahressechstel ist — der Name sagt es — ein Sechstel der laufenden Bezüge eines Jahres. Weil bei jeder Sonderzahlung noch nicht das ganze Jahr vorbei ist, wird es aus dem bisherigen Verlauf hochgerechnet. Die Formel lautet:

laufender Bezug bis heute ÷ abgelaufene Monate × 12 ÷ 6

Nur die Sonderzahlungen, die innerhalb dieses Sechstels bleiben, erhalten die begünstigten Sätze. Alles, was darüber hinausgeht, wird dem laufenden Bezug zugeschlagen und ganz normal nach dem Lohnsteuertarif versteuert. Bei jemandem, der das ganze Jahr das gleiche Monatsgehalt bezieht, entspricht das Sechstel ziemlich genau der Summe aus 13. und 14. Gehalt — deshalb bleiben diese beiden Zahlungen für die meisten vollständig im begünstigten Bereich.

Die begünstigten Bänder

Die Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels durchlaufen eine eigene, gestufte Tabelle — strukturell wie der Lohnsteuertarif geordnet, aber mit ganz anderen, viel niedrigeren Sätzen. Ein Freibetrag am Anfang bleibt zur Gänze steuerfrei; erst darüber setzt der begünstigte Satz ein.

Freibetrag (erste 620 €)0 %
darüber bis 25.000 €6 %
bis 50.000 €27 %
bis 83.333 €35,75 %
darüberLohnsteuertarif

Für ein durchschnittliches 13. und 14. Gehalt zählt in der Praxis nur die erste Zeile: der Freibetrag und der 6-%-Satz. Die höheren Bänder greifen erst bei sehr hohen Sonderzahlungen. Von den Sonderzahlungen wird außerdem Sozialversicherung einbehalten — bis zur eigenen jährlichen Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen (13.860 €); darüber fällt keine weitere SV mehr an.

Was dieser Rechner vereinfachtModellannahme

Das echte Jahressechstel ist unterjährig zustandsbehaftet: Es hängt davon ab, wie viel laufenden Bezug Sie bis zum Zeitpunkt der Auszahlung schon bezogen haben. Dieser Rechner fragt diese Angaben (noch) nicht ab. Ohne sie kann er weder das laufende Sechstel bilden noch die Kontrollsechstel- Nachrechnung am Jahresende — er wendet die begünstigten Sätze deshalb näherungsweise auf diese eine Auszahlung an.

Für einen regelmäßigen Monatsverdiener ohne Besonderheiten ist das eine gute Näherung. Sobald der Jahresverlauf unregelmäßig wird — ein Gehaltssprung mitten im Jahr, ein unterjähriger Eintritt, eine unbezahlte Karenz —, weicht die Vereinfachung vom exakten Ergebnis ab. Genau das meldet der Rechner oben als sichtbaren Hinweis, statt es zu verstecken. Es ist eine bewusste Modellannahme des Rechners, keine Aussage über Ihren konkreten Steuerbescheid.

Freigrenze und Kontrollsechstel

Zwei weitere Regeln gehören zum vollständigen Bild — und beide sind Randfälle, die dieser Rechner bewusst vereinfacht behandelt. Bleiben die Sonderzahlungen eines Jahres unter der Freigrenze (2.615 €), entfällt die begünstigte Besteuerung ganz: Die Zahlung ist dann lohnsteuerfrei, die Sozialversicherung wird aber unabhängig davon erhoben.

Das Kontrollsechstel ist eine Nachrechnung am Jahresende: Fällt das tatsächliche Sechstel geringer aus als im Lauf des Jahres angenommen, wird der begünstigt versteuerte Überhang als laufender Bezug nachversteuert. Für bestimmte Fälle — Elternkarenz, Krankengeld, Beendigung des Dienstverhältnisses — gelten dabei eigene Ausnahmen. Diese Nachrechnung bildet der Rechner nicht ab.

Alle hier gezeigten Beträge und Sätze stammen aus namentlich genannten Primärquellen und sind bei jedem Wert angegeben. Die Freigrenze wird jährlich angepasst. Die Ergebnisse sind Richtwerte — nicht für steuerliche Entscheidungen verwenden.

Häufige Fragen

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