Zwei Sonderzahlungen im Jahr — und warum sie begünstigt sindsonstige Bezüge
Wer in Österreich angestellt ist, bekommt in aller Regel nicht zwölf, sondern vierzehn Gehälter im Jahr: den laufenden Monatslohn und dazu zwei Sonderzahlungen — das Urlaubsgeld (das 13. Gehalt, meist vor dem Sommerurlaub) und das Weihnachtsgeld (das 14. Gehalt, meist im November oder Dezember). Ob und in welcher Höhe sie zustehen, legt der jeweilige Kollektivvertrag oder der Arbeitsvertrag fest — nicht dieser Rechner.
Steuerlich sind diese beiden Zahlungen keine gewöhnlichen Löhne, sondern «sonstige Bezüge». Genau deshalb werden sie nicht nach dem progressiven Lohnsteuertarif besteuert, dem der laufende Bezug unterliegt, sondern — bis zu einer jährlichen Grenze — über eine eigene, deutlich flachere Bändertabelle. Diese Grenze heißt Jahressechstel, und sie ist der Kern der österreichischen Sonderzahlungs-Logik.
Was das Jahressechstel ist
Das Jahressechstel ist — der Name sagt es — ein Sechstel der laufenden Bezüge eines Jahres. Weil bei jeder Sonderzahlung noch nicht das ganze Jahr vorbei ist, wird es aus dem bisherigen Verlauf hochgerechnet. Die Formel lautet:
laufender Bezug bis heute ÷ abgelaufene Monate × 12 ÷ 6
Nur die Sonderzahlungen, die innerhalb dieses Sechstels bleiben, erhalten die begünstigten Sätze. Alles, was darüber hinausgeht, wird dem laufenden Bezug zugeschlagen und ganz normal nach dem Lohnsteuertarif versteuert. Bei jemandem, der das ganze Jahr das gleiche Monatsgehalt bezieht, entspricht das Sechstel ziemlich genau der Summe aus 13. und 14. Gehalt — deshalb bleiben diese beiden Zahlungen für die meisten vollständig im begünstigten Bereich.
