Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Lohnberechnung in Österreich, zur Lohnsteuer, zur Sozialversicherung und zu den Sonderzahlungen.

Fragen & Antworten
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Der Medianbruttolohn liegt bei rund 3.713 € im Monat, der Mediannettolohn bei etwa 2.711 €. Zwei Dinge sind wichtig: Erstens ist ein Median kein Wert, den irgendjemand tatsächlich verdient — er sagt nur, dass die Hälfte darüber und die Hälfte darunter liegt. Zweitens wird der österreichische Medianwert als Monatsgröße veröffentlicht, in die ein anteiliges 13. und 14. Gehalt bereits eingerechnet ist; er ist also nicht dasselbe wie ein reiner Monatslohn. Das Einkommen hängt zudem stark von Branche, Region und Erfahrung ab — rechnen Sie daher lieber mit Ihrem eigenen Bruttobetrag als mit einem Durchschnitt.
Vom Bruttolohn gehen zwei verschiedene Dinge ab, bevor der Betrag auf Ihrem Konto landet: die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Die Sozialversicherung bündelt Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, den Wohnbauförderungsbeitrag und die Arbeiterkammerumlage — jeweils als Prozentsatz des Bruttolohns. Die meisten Sätze sind fix, doch der Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung ist einkommensgestaffelt: auf niedrige Bezüge entfällt zunächst nichts, dann steigt er in kleinen Stufen bis 2,95 % bei einem Monatsbrutto über 2.630 €. Beiträge fallen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an — in diesem Beispiel 6.930 € Monatsbrutto; darüber wird kein weiterer Sozialversicherungsbeitrag eingehoben. Die Lohnsteuer wird anschließend gesondert vom verbleibenden Betrag berechnet.
Es sind zwei getrennte Systeme, die nur zufällig auf demselben Lohnzettel abgezogen werden. Die Sozialversicherung finanziert konkrete Leistungen — Ihre Krankenversorgung, Ihre Pension, die Arbeitslosenversicherung — und fließt an die Sozialversicherungsträger; sie wird als weitgehend fixer Prozentsatz des Bruttolohns eingehoben und ist mit der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt. Die Lohnsteuer ist eine Einkommensteuer: Sie speist das allgemeine Budget, geht an das Finanzamt und ist progressiv statt fix — die ersten 13.539 € Jahreseinkommen bleiben steuerfrei, danach steigt der Satz über mehrere Stufen bis 55 %. Auf Ihrem Lohnzettel stehen beide Abzüge nebeneinander, folgen aber unterschiedlicher Logik: die Sozialversicherung ist ein gedeckelter Beitragssatz, die Lohnsteuer ein progressiver Tarif ohne Deckelung nach oben.
Weil die Lohnsteuer progressiv ist und kein einheitlicher fixer Satz. Österreich besteuert das Einkommen in Stufen: die ersten 13.539 € im Jahr bleiben lohnsteuerfrei, der nächste Teil wird mit 20 % besteuert, und jede weitere Stufe trägt einen höheren Grenzsteuersatz — bis 55 % an der Spitze. Besteuert wird immer nur der Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt; eine Gehaltserhöhung hebt also nie Ihr gesamtes Einkommen in einen höheren Satz. Die Stufen werden zudem jedes Jahr an die Inflation angepasst (die sogenannte kalte Progression), sodass sich die genauen Grenzen jährlich verschieben. Die hier gezeigten Werte sind die für 2026 geltenden Stufen; die genauen Grenzen verschieben sich mit jeder jährlichen Anpassung.
Das 13. und 14. Gehalt — Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld — werden weit milder besteuert als der laufende Monatslohn. Statt über den progressiven Tarif laufen diese sonstigen Bezüge über das Jahressechstel: die ersten 620 € pro Jahr bleiben steuerfrei, der nächste Teil bis 25.000 € wird mit nur 6 % besteuert, höhere Sätze greifen erst bei größeren Beträgen. Zusätzlich gibt es eine Freigrenze: Bleiben Ihre Sonderzahlungen im Jahr insgesamt unter 2.615 €, fällt darauf keine Lohnsteuer an (die Sozialversicherung wird dennoch erhoben). Deshalb ist ein 13. und 14. Gehalt netto anteilig mehr wert als ein gewöhnlicher Monat. Beachten Sie: Der Rechner verwendet eine vereinfachte Berechnung, die ein reguläres volles Jahr annimmt; die Seite zu den Sonderzahlungen weist diese Annahme offen aus, statt sie zu verbergen.
Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, der Ihr steuerpflichtiges Einkommen senkt, wenn der Arbeitsweg lang genug ist. Es gibt zwei Varianten: die kleine Pendlerpauschale, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind — ab etwa 58 € im Monat auf längeren Strecken —, und die große, wenn sie es nicht sind, bis zu 306 € im Monat; dazu kommt der Pendlereuro, ein Absetzbetrag von 6 € je Kilometer einfacher Wegstrecke und Jahr. Ein ehrlicher Vorbehalt: Der Rechner fragt die Wegdaten — Entfernung, Verkehrsmittel, Tage pro Monat — gar nicht ab, wendet also keine Pendlerpauschale auf Ihr Ergebnis an. Betrachten Sie die Zahlen hier als Veranschaulichung.
Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag (AVAB/AEAB) ist ein Steuerabsetzbetrag für Alleinverdienende und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Er beträgt 612 € im Jahr für ein Kind, 828 € für zwei und 1.101 € für drei Kinder und steigt um 273 € für jedes weitere Kind. Für Alleinverdienende gilt zusätzlich eine Bedingung: Das Jahreseinkommen der Partnerin oder des Partners muss unter 7.411 € bleiben. Weil der Absetzbetrag von Haushaltsangaben abhängt, die dieser Rechner nicht erhebt — Alleinverdienereigenschaft, Kinderzahl, Partnereinkommen —, bildet er ihn nicht ab. Die Zahlen erklären den Aufbau des Absetzbetrags, sie werden nicht auf Ihr Ergebnis angewendet.
Nein, einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht. Die Lohnuntergrenzen legen stattdessen Kollektivverträge fest, die branchenweise verhandelt werden — hunderte davon, die die große Mehrheit der Beschäftigten abdecken. Jeder Kollektivvertrag bestimmt seine eigenen Mindestlöhne nach Verwendungsgruppe, sodass die Untergrenze von der Branche abhängt und nicht von einer einzigen nationalen Zahl. Wer den Mindestlohn für eine bestimmte Tätigkeit wissen möchte, findet ihn im jeweils geltenden Kollektivvertrag. Diese Seite nennt bewusst keine einzelne Zahl für «den österreichischen Mindestlohn», weil es keine solche Zahl gibt.
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