Kollektivverträge

Österreich kennt keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen legen rund 800 Kollektivverträge branchenweise Lohnuntergrenzen fest, die etwa 95 % der Beschäftigten abdecken. Diese Seite erläutert die Struktur, ohne einen einzelnen «Mindestlohn» zu behaupten.

Österreich hat keinen gesetzlichen Mindestlohn

In Österreich gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn — keinen einzelnen Betrag, den der Staat für alle Beschäftigten festlegt. Anders als viele Nachbarländer überlässt Österreich die Lohnuntergrenzen den Sozialpartnern: Sie werden Branche für Branche im Kollektivvertrag ausgehandelt, nicht per Gesetz verordnet.

Das heißt aber nicht, dass es überhaupt keine Untergrenze gäbe. Für den weitaus größten Teil der Arbeitsverhältnisse gilt ein Kollektivvertrag, und dieser legt fest, was in der jeweiligen Branche und für die jeweilige Tätigkeit mindestens bezahlt werden muss. Verbindliche Mindestlöhne existieren also sehr wohl — nur nicht einer, sondern viele.

Kollektivverträge

Wie Kollektivverträge die Lohnuntergrenze setzen

Kollektivverträge werden zwischen den Sozialpartnern verhandelt — auf Arbeitgeberseite von den Arbeitgeberverbänden, auf Arbeitnehmerseite von den Gewerkschaften. Für nahezu jede Branche gibt es einen eigenen Kollektivvertrag mit eigenen Lohn- und Gehaltstabellen.

Insgesamt bestehen rund 800 solcher Verträge, und sie decken etwa 95 % der Beschäftigten ab — eine Abdeckung, die international ihresgleichen sucht. Innerhalb eines Kollektivvertrags ordnet eine Verwendungsgruppe (oder Beschäftigungsgruppe) Ihre Tätigkeit einer Stufe zu; Ihre anrechenbaren Vordienstzeiten und Ihre Betriebszugehörigkeit bestimmen, in welche Gehaltsstufe dieser Gruppe Sie fallen. Die meisten Kollektivverträge sehen zudem vierzehn Monatsbezüge pro Jahr vor — die zwölf laufenden Gehälter plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Sonderzahlungen. Die Tabellen werden jedes Jahr in der sogenannten KV-Runde neu verhandelt und meist zu Jahresbeginn angehoben.

Kein einzelner Betrag

Warum es keine einzige Zahl gibt

Weil jede Branche ihre eigene Tabelle hat, gibt es keinen einzelnen «österreichischen Mindestlohn», den man nachschlagen könnte. Was für Sie die Untergrenze ist, hängt von drei Dingen ab: welcher Kollektivvertrag für Ihren Betrieb gilt, in welche Verwendungsgruppe Ihre Tätigkeit fällt und wie viele anrechenbare Vordienstzeiten Sie mitbringen.

Aus demselben Grund bilden die Rechner auf dieser Website keine KV-Mindestlöhne ab: Diese Beträge werden Branche für Branche verhandelt und ändern sich jährlich. Der Brutto-Netto-Rechner rechnet mit dem Bruttolohn, den Sie eingeben — er prüft nicht, ob dieser über oder unter Ihrer kollektivvertraglichen Untergrenze liegt. Das müssen Sie anhand Ihres Kollektivvertrags selbst nachsehen.

Sozialpartnerschaft

Der Richtwert der Sozialpartner

Immer wieder ist von einem branchenübergreifenden Mindestlohn-Richtwert die Rede, den die Sozialpartner als gemeinsames Ziel nennen und den die meisten Kollektivverträge inzwischen erreichen oder übertreffen. Ein solcher Richtwert ist aber kein Gesetz: Er bindet niemanden unmittelbar, und die genannten Beträge unterscheiden sich je nach Quelle und Bezugsjahr.

Wir nennen daher bewusst keine konkrete Zahl. Maßgeblich ist ohnehin nicht ein allgemeiner Richtwert, sondern der Betrag in dem Kollektivvertrag, der für Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich gilt.

Was das für Sie bedeutet

Welcher Kollektivvertrag auf Sie zutrifft, steht in der Regel in Ihrem Dienstvertrag oder auf dem Dienstzettel — meist mit Namen. Suchen Sie darin Ihre Verwendungsgruppe und die zugehörige Gehaltsstufe; der dort angeführte Betrag ist die verbindliche Untergrenze, die Ihr Arbeitgeber nicht unterschreiten darf. Dieser Schutz gilt unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel: Wer in Österreich in einer kollektivvertraglich erfassten Branche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens den KV-Lohn.

Vergleichen Sie den Bruttobetrag in Ihrem Vertrag mit der Tabelle Ihres Kollektivvertrags — und denken Sie an die vierzehn Bezüge: Ein Monatsbrutto sagt für sich genommen wenig, solange Sie nicht wissen, ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazukommen. Wie diese Sonderzahlungen besteuert werden, erklärt die Seite zu den Sonderzahlungen. Sind Sie unsicher, welcher Kollektivvertrag gilt oder ob Sie richtig eingestuft sind, hilft die Arbeiterkammer kostenlos weiter.

Häufige Fragen

Kollektivverträge — häufige Fragen

Dieser Inhalt ist keine amtliche oder rechtliche Auskunft. Für Ihren konkreten Fall sind der geltende Kollektivvertrag und eine Beratung (etwa durch die Arbeiterkammer) maßgeblich.