Sozialversicherung

Die österreichische Sozialversicherung umfasst Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, den Wohnbauförderungsbeitrag und die Arbeiterkammerumlage — gedeckelt an der Höchstbeitragsgrundlage. Die gezeigten Sätze sind die für 2026 geltenden.

Überblick

Was in Österreich vom Bruttolohn abgeht

In Österreich wird nicht ein einzelner „Sozialbeitrag“ abgezogen, sondern eine Reihe getrennter Posten mit je eigenen Regeln. Fünf davon tragen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage), drei zahlt allein der Arbeitgeber — sie stehen hier der Vollständigkeit halber, mindern Ihr Netto aber nicht. Alle Posten laufen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. So sieht das ganze Bild aus, mit den Sätzen für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026.

BeitragWer trägt ihnArbeitnehmer (DN)Arbeitgeber (DG)
Krankenversicherung (KV)Kranken- und SachleistungenArbeitgeber + Arbeitnehmer3,87 %3,78 %
Pensionsversicherung (PV)gesetzliche Alterspension (1. Säule)Arbeitgeber + Arbeitnehmer10,25 %12,55 %
Arbeitslosenversicherung (ALV)Versicherung gegen ArbeitslosigkeitArbeitnehmer (gestaffelt)0 % – 2,95 %¹2,95 %
Wohnbauförderungsbeitrag (WBF)Zweckbeitrag zur WohnbauförderungArbeitgeber + Arbeitnehmer0,5 %0,5 %
Arbeiterkammerumlage (AK)Umlage zur gesetzlichen Interessenvertretungnur Arbeitnehmer0,5 %
Unfallversicherung (UV)Arbeits- und Wegunfällenur Arbeitgeber1,1 %
IESG-ZuschlagInsolvenz-Entgeltsicherungnur Arbeitgeber0,1 %
Betriebliche Vorsorge (BV)„Abfertigung neu“ (BMSVG)nur Arbeitgeber1,53 %
Summe Arbeitnehmeranteil (oberste ALV-Stufe)18,07 %
Die Spalten zeigen die beiden Hälften getrennt: DN ist Ihr Arbeitnehmeranteil (der Ihr Netto mindert), DG der Arbeitgeberanteil. Bei den geteilten Posten (KV, PV, WBF) ist die Aufteilung nicht je zur Hälfte. Die drei reinen Arbeitgeberposten (UV, IESG, BV) sind kein Lohnabzug und schmälern Ihr Netto nicht. Die Ergebnisse sind Richtwerte, keine amtliche Auskunft.

¹ Arbeitnehmeranteil, gestaffelt nach Bruttobezug (siehe Tabelle unten); der Arbeitgeber trägt einen weiteren Anteil.

Die fünf Posten, die Ihr Netto mindern

Von Ihrem Bruttolohn behält der Arbeitgeber Ihren Anteil an fünf Posten ein und führt ihn ab. Die drei großen sind die Krankenversicherung (KV) mit einem Arbeitnehmeranteil von 3,87 % (der Arbeitgeber trägt weitere 3,78 %), die Pensionsversicherung (PV) mit 10,25 % (Arbeitgeber 12,55 %) — der mit Abstand größte Brocken, weil daraus Ihre spätere gesetzliche Pension finanziert wird — und die Arbeitslosenversicherung (ALV), deren Arbeitnehmeranteil nicht fix ist, sondern nach Ihrem Bruttobezug gestaffelt läuft (dazu gleich mehr).

Dazu kommen zwei kleinere Posten: der Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) mit 0,5 % Arbeitnehmeranteil (Arbeitgeber ebenfalls 0,5 %), und die Arbeiterkammerumlage (AK) mit 0,5 % — das ist der Beitrag zu Ihrer gesetzlichen Interessenvertretung, und ihn tragen Sie allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht.

Zusammen ergeben Ihre fünf Arbeitnehmeranteile bei der obersten ALV-Stufe 18,07 % Ihres Bruttolohns. In der Tabelle stehen Arbeitnehmer- (DN) und Arbeitgeberanteil (DG) jeweils getrennt — auf Ihrer Lohnabrechnung erscheint nur die DN-Spalte; die Aufteilung je Posten ist nicht symmetrisch (bei der KV etwa 3,87 % zu 3,78 %).

Die ALV-Staffelung — warum Geringverdiener weniger zahlen

Die Arbeitslosenversicherung ist der einzige Ihrer Posten, dessen Arbeitnehmeranteil vom Bruttobezug abhängt. Bei niedrigem Monatsbrutto beträgt er 0 % — Sie zahlen also gar nichts hinein — und steigt in Stufen bis zum vollen Satz von 2,95 % an. Diese Staffelung entlastet gezielt Geringverdiener; sie ist der Grund, warum in der Übersichtstabelle bei der ALV eine Spanne statt eines einzelnen Prozentsatzes steht.

Die Stufen bemessen sich am monatlichen Bruttobezug und verlaufen so:

ALV-Arbeitnehmeranteil nach Monatsbrutto
MonatsbruttoArbeitnehmeranteil
bis 2.225 €0 %
über 2.225 € bis 2.427 €1 %
über 2.427 € bis 2.630 €2 %
über 2.630 €2,95 %

Was der Arbeitgeber zusätzlich trägt

Drei Posten in der Tabelle sind kein Lohnabzug: Sie tauchen auf keiner Lohnabrechnung als Ihr Abzug auf und mindern Ihr Netto nicht — der Arbeitgeber zahlt sie zusätzlich zu Ihrem Bruttolohn. Wir führen sie an, damit das Bild vollständig ist und Sie sie nicht fälschlich als „Ihren“ Beitrag lesen.

Es sind die Unfallversicherung (UV) mit 1,1 %, die Arbeits- und Wegunfälle abdeckt, der IESG-Zuschlag mit 0,1 %, aus dem Ihr ausständiger Lohn abgesichert wird, falls der Arbeitgeber insolvent wird, und die betriebliche Vorsorge (BV) mit 1,53 % — die „Abfertigung neu“, die der Arbeitgeber laufend in eine mitnehmbare Vorsorgekasse einzahlt.

Die Obergrenze

Höchstbeitragsgrundlage — bis wohin überhaupt Beiträge anfallen

Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht auf jeden Euro an. Es gibt eine Obergrenze, die Höchstbeitragsgrundlage: Nur bis zu ihr wird gerechnet, auf den Lohnteil darüber fallen keine weiteren Beiträge an. Für den laufenden Monatslohn liegt sie bei 6.930 €. Verdienen Sie mehr, bleibt der übersteigende Teil beitragsfrei.

Nach unten gibt es dagegen keinen Beitragssockel: In der regulären Beschäftigung wird ab dem ersten Euro gerechnet, es existiert keine Mindestbemessungsgrundlage wie in manchen Nachbarsystemen. (Unterhalb einer kleinen Geringfügigkeitsgrenze gelten eigene Regeln — das ist eine Frage der Versicherungspflicht, kein Beitragssockel, und hier nicht als Zahl hinterlegt.)

Die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) haben eine eigene, jährlicheHöchstbeitragsgrundlage — hier 13.860 €. Sie läuft getrennt vom Monatsdeckel, weil die Sonderzahlungen auch steuerlich gesondert behandelt werden.

HBGL, laufender Monatslohn

6.930 €

HBGL, Sonderzahlungen (jährlich)

13.860 €

Zeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2026

Wenn Sie vom Balkan kommen

Wie sich das mit dem System vergleicht, das Sie kennen

Wenn Sie die serbische (oder allgemein balkanische) Lohnabrechnung gewohnt sind, bei der drei Beiträge vom Lohn abgehen — Renten- und Invalidenversicherung (PIO), Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung — finden Sie in Österreich vieles wieder, in leicht anderer Aufteilung.

  • PIO → PV. Die österreichische Pensionsversicherung entspricht am ehesten der Rentensäule der PIO. Anders als in der Schweiz gibt es hier keine getrennte, obligatorische zweite Säule im Lohnabzug — die gesetzliche Pension ist die eine große Säule, und genau deshalb ist die PV der größte Einzelposten.
  • Krankenversicherung → KV. Die deckt sich fast eins zu eins: Auch in Österreich ist die Krankenversicherung ein Lohnabzug und keine private Police — anders als in der Schweiz, wo sie separat gekauft wird. Wer aus dem Balkan kommt, findet das vertrauter als das Schweizer Modell.
  • Arbeitslosenversicherung → ALV. Die nächste Entsprechung. Der Unterschied ist die Staffelung nach Einkommen und die Obergrenze.

Zwei Dinge sind neu: die Arbeiterkammerumlage, ein kleiner Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Interessenvertretung, den eine balkanische Abrechnung so nicht kennt, und die betriebliche Vorsorge, die der Arbeitgeber trägt. „Wie viel bleibt mir?“ lässt sich deshalb nicht Posten für Posten vergleichen, sondern nur über den endgültigen Nettobetrag.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Der Inhalt dieser Seite wird laufend ergänzt; die gezeigten Sätze stammen aus namentlich genannten Primärquellen und sind keine amtliche Auskunft.