Sozialversicherung
Die österreichische Sozialversicherung umfasst Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, den Wohnbauförderungsbeitrag und die Arbeiterkammerumlage — gedeckelt an der Höchstbeitragsgrundlage. Die gezeigten Sätze sind die für 2026 geltenden.

Was in Österreich vom Bruttolohn abgeht
In Österreich wird nicht ein einzelner „Sozialbeitrag“ abgezogen, sondern eine Reihe getrennter Posten mit je eigenen Regeln. Fünf davon tragen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage), drei zahlt allein der Arbeitgeber — sie stehen hier der Vollständigkeit halber, mindern Ihr Netto aber nicht. Alle Posten laufen nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. So sieht das ganze Bild aus, mit den Sätzen für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026.
| Beitrag | Wer trägt ihn | Arbeitnehmer (DN) | Arbeitgeber (DG) |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV)Kranken- und Sachleistungen | Arbeitgeber + Arbeitnehmer | 3,87 % | 3,78 % |
| Pensionsversicherung (PV)gesetzliche Alterspension (1. Säule) | Arbeitgeber + Arbeitnehmer | 10,25 % | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung (ALV)Versicherung gegen Arbeitslosigkeit | Arbeitnehmer (gestaffelt) | 0 % – 2,95 %¹ | 2,95 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag (WBF)Zweckbeitrag zur Wohnbauförderung | Arbeitgeber + Arbeitnehmer | 0,5 % | 0,5 % |
| Arbeiterkammerumlage (AK)Umlage zur gesetzlichen Interessenvertretung | nur Arbeitnehmer | 0,5 % | — |
| Unfallversicherung (UV)Arbeits- und Wegunfälle | nur Arbeitgeber | — | 1,1 % |
| IESG-ZuschlagInsolvenz-Entgeltsicherung | nur Arbeitgeber | — | 0,1 % |
| Betriebliche Vorsorge (BV)„Abfertigung neu“ (BMSVG) | nur Arbeitgeber | — | 1,53 % |
| Summe Arbeitnehmeranteil (oberste ALV-Stufe) | 18,07 % | — | |
¹ Arbeitnehmeranteil, gestaffelt nach Bruttobezug (siehe Tabelle unten); der Arbeitgeber trägt einen weiteren Anteil.
Die fünf Posten, die Ihr Netto mindern
Von Ihrem Bruttolohn behält der Arbeitgeber Ihren Anteil an fünf Posten ein und führt ihn ab. Die drei großen sind die Krankenversicherung (KV) mit einem Arbeitnehmeranteil von 3,87 % (der Arbeitgeber trägt weitere 3,78 %), die Pensionsversicherung (PV) mit 10,25 % (Arbeitgeber 12,55 %) — der mit Abstand größte Brocken, weil daraus Ihre spätere gesetzliche Pension finanziert wird — und die Arbeitslosenversicherung (ALV), deren Arbeitnehmeranteil nicht fix ist, sondern nach Ihrem Bruttobezug gestaffelt läuft (dazu gleich mehr).
Dazu kommen zwei kleinere Posten: der Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) mit 0,5 % Arbeitnehmeranteil (Arbeitgeber ebenfalls 0,5 %), und die Arbeiterkammerumlage (AK) mit 0,5 % — das ist der Beitrag zu Ihrer gesetzlichen Interessenvertretung, und ihn tragen Sie allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht.
Zusammen ergeben Ihre fünf Arbeitnehmeranteile bei der obersten ALV-Stufe 18,07 % Ihres Bruttolohns. In der Tabelle stehen Arbeitnehmer- (DN) und Arbeitgeberanteil (DG) jeweils getrennt — auf Ihrer Lohnabrechnung erscheint nur die DN-Spalte; die Aufteilung je Posten ist nicht symmetrisch (bei der KV etwa 3,87 % zu 3,78 %).
Die ALV-Staffelung — warum Geringverdiener weniger zahlen
Die Arbeitslosenversicherung ist der einzige Ihrer Posten, dessen Arbeitnehmeranteil vom Bruttobezug abhängt. Bei niedrigem Monatsbrutto beträgt er 0 % — Sie zahlen also gar nichts hinein — und steigt in Stufen bis zum vollen Satz von 2,95 % an. Diese Staffelung entlastet gezielt Geringverdiener; sie ist der Grund, warum in der Übersichtstabelle bei der ALV eine Spanne statt eines einzelnen Prozentsatzes steht.
Die Stufen bemessen sich am monatlichen Bruttobezug und verlaufen so:
| Monatsbrutto | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|
| bis 2.225 € | 0 % |
| über 2.225 € bis 2.427 € | 1 % |
| über 2.427 € bis 2.630 € | 2 % |
| über 2.630 € | 2,95 % |
Was der Arbeitgeber zusätzlich trägt
Drei Posten in der Tabelle sind kein Lohnabzug: Sie tauchen auf keiner Lohnabrechnung als Ihr Abzug auf und mindern Ihr Netto nicht — der Arbeitgeber zahlt sie zusätzlich zu Ihrem Bruttolohn. Wir führen sie an, damit das Bild vollständig ist und Sie sie nicht fälschlich als „Ihren“ Beitrag lesen.
Es sind die Unfallversicherung (UV) mit 1,1 %, die Arbeits- und Wegunfälle abdeckt, der IESG-Zuschlag mit 0,1 %, aus dem Ihr ausständiger Lohn abgesichert wird, falls der Arbeitgeber insolvent wird, und die betriebliche Vorsorge (BV) mit 1,53 % — die „Abfertigung neu“, die der Arbeitgeber laufend in eine mitnehmbare Vorsorgekasse einzahlt.
Höchstbeitragsgrundlage — bis wohin überhaupt Beiträge anfallen
Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht auf jeden Euro an. Es gibt eine Obergrenze, die Höchstbeitragsgrundlage: Nur bis zu ihr wird gerechnet, auf den Lohnteil darüber fallen keine weiteren Beiträge an. Für den laufenden Monatslohn liegt sie bei 6.930 €. Verdienen Sie mehr, bleibt der übersteigende Teil beitragsfrei.
Nach unten gibt es dagegen keinen Beitragssockel: In der regulären Beschäftigung wird ab dem ersten Euro gerechnet, es existiert keine Mindestbemessungsgrundlage wie in manchen Nachbarsystemen. (Unterhalb einer kleinen Geringfügigkeitsgrenze gelten eigene Regeln — das ist eine Frage der Versicherungspflicht, kein Beitragssockel, und hier nicht als Zahl hinterlegt.)
Die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) haben eine eigene, jährlicheHöchstbeitragsgrundlage — hier 13.860 €. Sie läuft getrennt vom Monatsdeckel, weil die Sonderzahlungen auch steuerlich gesondert behandelt werden.
HBGL, laufender Monatslohn
6.930 €
HBGL, Sonderzahlungen (jährlich)
13.860 €
Zeitraum: 01.01.2026 - 31.12.2026
Wie sich das mit dem System vergleicht, das Sie kennen
Wenn Sie die serbische (oder allgemein balkanische) Lohnabrechnung gewohnt sind, bei der drei Beiträge vom Lohn abgehen — Renten- und Invalidenversicherung (PIO), Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung — finden Sie in Österreich vieles wieder, in leicht anderer Aufteilung.
- PIO → PV. Die österreichische Pensionsversicherung entspricht am ehesten der Rentensäule der PIO. Anders als in der Schweiz gibt es hier keine getrennte, obligatorische zweite Säule im Lohnabzug — die gesetzliche Pension ist die eine große Säule, und genau deshalb ist die PV der größte Einzelposten.
- Krankenversicherung → KV. Die deckt sich fast eins zu eins: Auch in Österreich ist die Krankenversicherung ein Lohnabzug und keine private Police — anders als in der Schweiz, wo sie separat gekauft wird. Wer aus dem Balkan kommt, findet das vertrauter als das Schweizer Modell.
- Arbeitslosenversicherung → ALV. Die nächste Entsprechung. Der Unterschied ist die Staffelung nach Einkommen und die Obergrenze.
Zwei Dinge sind neu: die Arbeiterkammerumlage, ein kleiner Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Interessenvertretung, den eine balkanische Abrechnung so nicht kennt, und die betriebliche Vorsorge, die der Arbeitgeber trägt. „Wie viel bleibt mir?“ lässt sich deshalb nicht Posten für Posten vergleichen, sondern nur über den endgültigen Nettobetrag.
Fragen und Antworten
Der Inhalt dieser Seite wird laufend ergänzt; die gezeigten Sätze stammen aus namentlich genannten Primärquellen und sind keine amtliche Auskunft.