Lohnsteuer

Die Lohnsteuer in Österreich ist progressiv: sieben Tarifstufen von 0 % bis 55 %, jährlich an die kalte Progression angepasst. Die Tabelle zeigt die für 2026 geltenden Stufen.

Wie die Lohnsteuer berechnet wird

Die Lohnsteuer in Österreich ist keine einheitliche Prozentzahl auf den ganzen Lohn, sondern verläuft über 7 Tarifstufen. Jede Stufe hat ihren eigenen Grenzsteuersatz, und dieser Satz gilt nur für jenen Teil des Jahreseinkommens, der in die betreffende Stufe fällt — nicht für das gesamte Einkommen. Man rutscht also nicht mit dem ganzen Lohn in eine höhere Steuerklasse; nur der zusätzlich verdiente Euro wird nach der Stufe besteuert, in der er landet.

Deshalb liegt der tatsächliche, effektive Steuersatz immer unter dem höchsten Grenzsteuersatz, den man erreicht. Wer etwa mit seinem Einkommen bis in die dritte Stufe hineinreicht, zahlt für die erste Stufe null, für die zweite den niedrigeren und erst für den obersten Anteil den höheren Satz — die Steuer ist eine Mischung aus allen durchlaufenen Stufen.

Der Rechner auf dieser Website arbeitet monatlich: Er rechnet den Monatsbezug auf ein Jahr hoch, wendet die Stufentabelle auf das Jahreseinkommen an und teilt die so ermittelte Jahressteuer wieder auf den Monat auf. Die Beträge in der Tabelle unten sind daher Jahreswerte.

Die Nullzone ersetzt den Steuerfreibetrag

Österreich führt keinen gesonderten Grundfreibetrag, der vor der Tabelle abgezogen würde. Diese Rolle übernimmt die unterste Stufe selbst: Bis zu ihrer Obergrenze — 13.539 € Jahreseinkommen — beträgt der Grenzsteuersatz null. Das ist die steuerfreie Zone. Erst was darüber liegt, wird überhaupt von der Lohnsteuer erfasst.

Für die Diaspora ist das ein wichtiger Unterschied zu Systemen mit einem festen Freibetrag: Der „Freibetrag“ ist hier nicht eine Zahl, die man abzieht, sondern schlicht die erste Stufe der Tabelle. Zusätzlich mindern Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag die errechnete Steuer noch einmal direkt: 496 € im Jahr als Grundbetrag, den der Rechner anwendet. Für niedrigere Einkommen sieht das Gesetz zwei höhere Varianten vor — einen Zuschlag von 804 € und den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von 853 €; beide hängen von der Einkommenshöhe ab und werden von diesem Rechner nicht angewendet. Die Grundlogik bleibt die stufenweise Tabelle.

Einen weiteren Absetzbetrag wendet dieser Rechner ebenfalls nicht an: den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag. Er beträgt 612 € im Jahr bei einem Kind, 828 € bei zwei und 1.101 € bei drei Kindern, und für jedes weitere Kind kommen 273 € dazu. Der Unterschied zwischen den beiden Varianten liegt in einer zusätzlichen Bedingung: Nur beim Alleinverdienerabsetzbetrag dürfen die Einkünfte der Partnerin oder des Partners höchstens 7.411 € im Jahr betragen. Auch danach fragt der Rechner nicht.

Der Tarif — die Tarifstufen · 01.01.2026 - 31.12.2026

Die Tabelle unten zeigt, wie der Lohnsteuertarif aufgebaut ist: das Jahreseinkommens-Band und der Grenzsteuersatz je Stufe. Die Werte stammen aus dem vom BMF veröffentlichten Tarif; maßgebend für eine tatsächliche Berechnung ist stets der amtliche Tarif für das laufende Jahr.

Jahreseinkommen (Anteil)Grenzsteuersatz
0 – 13.539 €0 %
13.539 – 21.992 €20 %
21.992 – 36.458 €30 %
36.458 – 70.365 €40 %
70.365 – 104.859 €48 %
104.859 – 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %
Quelle: BMF Steuertarif, Stand 1. Jänner 2026

Jährliche Anpassung: die kalte Progression

Die Stufengrenzen sind nicht auf Dauer festgeschrieben. Seit 2023 werden die Tarifstufen jedes Jahr per Gesetz an die Inflation angepasst, um die sogenannte kalte Progression abzufedern — den Effekt, dass eine reine Teuerungs-Gehaltserhöhung einen sonst in eine höhere Stufe schöbe, ohne dass real mehr übrig bliebe. Ausgenommen von der automatischen Anpassung ist allein die oberste Millionen-Stufe.

Das bedeutet: Anders als eine Steuerzahl, die sich nur bei einer seltenen Gesetzesreform ändert, ist bei den Tarifstufen eine Änderung von Jahr zu Jahr der Regelfall, nicht die Ausnahme. Die gezeigten Bänder gehören zum Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026; für ein anderes Jahr gelten andere Grenzen. Die Sätze selbst — 0 % bis 55 % — bleiben dabei meist gleich; verschoben werden vor allem die Einkommensschwellen dazwischen.

Die offene Spitze — und wo der Rechner haltmacht

Die oberste Stufe der Lohnsteuertabelle ist nach oben offen: Sie hat keine Obergrenze, der Satz von 55 % gilt für jeden Euro über 1.000.000 €. Diese Spitze ist befristet — sie läuft bis 2029 und fällt danach nach geltender Rechtslage wieder auf die darunterliegende Höhe zurück. Der Rechner kann Einkommen jeder Höhe verarbeiten, weil die Tabelle oben eben nicht abgeschnitten ist.

Das ist bewusst ehrlich gehalten, und es hat eine Kehrseite an anderer Stelle: Nicht jede Tabelle im österreichischen Lohnsystem ist oben offen. Der günstig besteuerte Tarif für die Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) etwa endet an einer festen Obergrenze. Wo eine Tabelle geschlossen ist, rät der Rechner nicht ins Blaue weiter, sondern hält an der Obergrenze an und behandelt den übersteigenden Teil nach dem normalen Tarif — statt so zu tun, als bliebe das zusätzliche Einkommen unversteuert. Diese Weigerung zu raten ist Absicht: Lieber eine ehrliche Grenze als eine falsche Zahl.

Woher die Zahlen stammen

Der maßgebliche Tarif wird nicht von dieser Website erfunden. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht den Steuertarif mit den Stufengrenzen und den Grenzsteuersätzen; die hier hinterlegte Quelle ist „BMF Steuertarif, Stand 1. Jänner 2026“. Für eine tatsächliche Berechnung ist stets der aktuell gültige amtliche BMF-Tarif für das laufende Jahr maßgebend.

Wurde der Tarif zuletzt geändert, kann das hier noch fehlen, und keine dieser Zahlen hat unsere abschließende Freigabe durchlaufen. Die Struktur — stufenweiser Grenzsteuertarif, Nullzone statt Freibetrag, jährliche Anpassung — ist belastbar; für die konkreten Schwellen und Sätze ist die angegebene Quelle die verbindliche.

Häufige Fragen

Der Inhalt dieser Seite wird laufend ergänzt. Die Tarifzahlen stammen aus dem vom BMF veröffentlichten Steuertarif und sind dort angegeben.